Entschuldigungsverfahren und Krankmeldung
Nachfolgend finden Sie die Entschuldigungsregelungen unserer Schule im Krankheitsfall und bei geplanten Beurlaubungen, Arztterminen usw.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern
Die Eltern (Erziehungsberechtigen) sorgen für
- regelmäßigen Schulbesuch
- pünktliches Erscheinen zum Unterricht
Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
An allen Tagen bis 07:45 Uhr im Sekretariat anrufen und Bescheid sagen!
(Ausnahme: Steht die Dauer der Fehlzeiten fest, sollte diese beim ersten Telefonat angegeben werden!)
(Ausnahme: Steht die Dauer der Fehlzeiten fest, sollte diese beim ersten Telefonat angegeben werden!)
Krankheit
- schriftliche Entschuldigung der Eltern nach der Krankheit am ersten Tag nach Wiederteilnahme am Unterricht bei der Klassenleitung abgeben
- Liegt 1 Woche nach Wiederteilnahme am Unterricht keine schriftliche Entschuldigung vor, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt!!
- Bei längeren Erkrankungen: ärztliches Attest einholen; telefonische Zwischenmitteilung nach einer Woche
Erkrankung während des Unterrichts
- Abmeldung beim Fachlehrer (Eintragung ins digitale Klassenbuch) falls Abmeldung im oder direkt nach dem Unterricht
- Abholung durch berechtigte bzw. beauftragte erwachsene Person mit Unterschrift
- Ausfüllen eines Entschuldigungsformulars (Formular gilt gleichzeitig als Entschuldigung für das Klassenlehrerteam)
Sonstige Gründe (stundenweise)
Eine Beurlaubung für z.B. einen Behördengang, einen Arzttermin, etc. muss im Vorfeld schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden.
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund (ganzer Tag)
Formular auf der Homepage oder im Sekretariat
- Nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. religiöser Feiertag)
- Für bis zu 2 Tage: vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragen
- Ab 3 Tage: vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragen