Die verschiedenen Schulabschlüsse, die an der Sälzer-Sekundarschule erreicht werden können, basieren auf der verbindlichen Grundlage der APO SI NRW, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (Kl. 5-10) in Nordrhein-Westfalen.


An den Sekundarschulen des Landes NRW können vier verschiedene Abschlüsse vergeben werden, die im Folgenden mit ihren Mindestbedingungen aufgeführt werden. Weitere Informationen zum Aufbau, zu schulischen Inhalten und den möglichen Abschlüssen an Sekundarschulen finden Sie HIER.

Zur Erlangung des ESA (Erster Schulabschluss, früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9) sind mindestens folgende Bedingungen Voraussetzung (Hauptfächer sind Deutsch und Mathematik [Fächergruppe 1]):

  • keine Erweiterungskurse notwendig
  • alle Grundkurse müssen mind. "ausreichend" sein
  • für das Wahlpflichtfach I gibt es keine Mindestbedingungen
  • alle übrigen Fächer (Fächergruppe 2, "Nebenfächer") müssen "ausreichend" sein
  • erlaubte Defizite (Minderleistungen):1 x "mangelhaft" in Deutsch oder Mathematik und 1 x "mangelhaft" oder "ungenügend" in den übrigen Fächern (Fächergruppe 2)  ODER 1 x "mangelhaft" in Fächergruppe 2 und 1 x "mangelhaft" oder "ungenügend" in Fächergruppe 2, wenn Deutsch und Mathematik mind. "ausreichend" sind

Der Abschluss ist nicht erreicht bei 1 x "ungenügend" in Deutsch oder Mathematik ODER 2 x "ungenügend" in Fächergruppe 2.

Falls ein Schüler in einem möglichen Erweiterungskurs "mangelhaft" hat, so zählt dieser Kurs wie ein "ausreichend" in einem Grundkurs.

Zur Erlangung des EESA (Erweiterter Erster Schulabschluss; früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10) sind mindestens folgende Bedingungen Voraussetzung (Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Arbeitslehre [Fächergruppe 1]):

  • keine Erweiterungskurse notwendig
  • alle Grundkurse müssen mind. "ausreichend" sein
  • für das Wahlpflichtfach I gibt es keine Mindestbedingungen
  • alle übrigen Fächer (Fächergruppe 2, "Nebenfächer") müssen "ausreichend" sein
  • erlaubte Defizite (Minderleistungen):1 x "mangelhaft" in Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften oder Arbeitslehre und 1 x "mangelhaft" oder "ungenügend" in den übrigen Fächern (Fächergruppe 2)  ODER 1 x "mangelhaft" in Fächergruppe 2 und 1 x "mangelhaft" oder "ungenügend" in Fächergruppe 2, wenn Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Arbeitslehre mind. "ausreichend" sind

Der Abschluss ist nicht erreicht bei 1 x "ungenügend" in Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und Arbeitslehre ODER 2 x "ungenügend" in Fächergruppe 2.

Falls ein Schüler in einem möglichen Erweiterungskurs "mangelhaft" hat, so zählt dieser Kurs wie ein "ausreichend" in einem Grundkurs.

Zur Erlangung des MSA (Mittlerer Schulabschluss; Fachoberschulreife, früher: "Realschulabschluss") sind mindestens folgende Bedingungen Voraussetzung (Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach I [Fächergruppe 1]):

  • zwei Erweiterungskurse mind. "ausreichend"
  • zwei Grundkurse mind. "befriedigend"
  • Wahlpflichtfach I mind. "ausreichend"
  • alle übrigen Fächer (Fächergruppe 2; "Nebenfächer") mind. 2x "befriedigend", Rest "ausreichend"
  • erlaubte Defizite (Minderleistungen): 1x "mangelhaft" in Fächergruppe 1 oder Fächergruppe 2, falls Ausgleich mit "befriedigend" in gleicher Fächergruppe vorliegt (Bsp.: 1x "mangelhaft" in Deutsch kann mit 1x "befriedigend" in Mathematik ausgeglichen werden; 1x "mangelhaft" in Gesellschaftslehre kann mit 1x "befriedigend" in Sport ausgeglichen werden) und 1x um bis zu zwei Noten schlechter als in Fächergruppe 2 (ohne Ausgleich)

Fächergruppe 1 darf Fächergruppe 2 ausgleichen (z.B. "befriedigend" in Englisch kann "mangelhaft" in Naturwissenschaften ausgleichen), nicht aber umgekehrt

Der Abschluss ist nicht erreicht:

  • bei Unterschreitung um 2x eine Note in Deutsch, Mathematik, Englisch und WP I (Bsp.: 1x "mangelhaft" im Deutsch E-Kurs und 1x "ausreichend" im Englisch G-Kurs)
  • bei Unterschreitung um 2 Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch und WP I (Bsp.: 2x "mangelhaft" in zwei Grundkursen, die müssen ja 2x "befriedigend" sein)
  • bei Unterschreitung um 2 Noten in zwei Fächern der Fächergruppe 2

Wertung eines zusätzlichen dritten Erweiterungskurses:

  • "Ausreichend" im Erweiterungskurs zählt wie "befriedigend" im Grundkurs
  • "Mangelhaft" im Erweiterungskurs zählt wie "ausreichend" im Grundkurs, stellt Defizit dar und muss ausgeglichen werden
  • "Ungenügend" im Erweiterungskurs zählt wie "mangelhaft" im Grundkurs, keine Fachoberschulreife

Zur Erlangung des MSA Q (mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) sind mindestens folgende Bedingungen Voraussetzung (Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch und das Wahlpflichtfach I [Fächergruppe 1]):

  • drei Erweiterungskurse alle mind. "befriedigend"
  • ein Grundkurs mind. "gut"
  • Wahlpflichtfach I mind. "befriedigend"
  • alle übrigen Fächer (Fächergruppe 2; "Nebenfächer") mind."befriedigend"
  • erlaubte Defizite (Minderleistungen): 1x eine Note schlechter in Fächergruppe 1 mit Ausgleich in derselben Fächergruppe (Bsp.: 1x "ausreichend" im E-Kurs wird mit 1x "gut" im E-Kurs ausgeglichen) und max. 2x "ausreichend" und 1x "ausreichend" oder "mangelhaft" in Fächergruppe 2 mit entsprechend vielen Ausgleichsnoten (z.B.: 3x "gut")

Fächergruppe 1 darf Fächergruppe 2 ausgleichen (z.B. "befriedigend" in Englisch kann "mangelhaft" in Naturwissenschaften ausgleichen), nicht aber umgekehrt

Der Abschluss ist nicht erreicht:

  • bei Unterschreitung um 2x eine Note in Deutsch, Mathematik, Englisch und WP I (Bsp.: 1x "mangelhaft" im Deutsch E-Kurs und 1x "ausreichend" im Englisch G-Kurs)
  • bei Unterschreitung um 2 Noten in Deutsch, Mathematik, Englisch und WP I (Bsp.: 2x "mangelhaft" in zwei Grundkursen, die müssen ja 2x "befriedigend" sein)
  • bei Unterschreitung um 2 Noten in zwei Fächern der Fächergruppe 2

Wertung eines zusätzlichen Erweiterungskurses:

  • "Befriedigend" im Erweiterungskurs zählt wie "gut" im Grundkurs
  • "Ausreichend" im Erweiterungskurs zählt wie "befriedigend" im Grundkurs, stellt Defizit dar und muss ausgeglichen werden
  • "Mangelhaft" im Erweiterungskurs zählt wie "ausreichend" im Grundkurs, stellt Defizit dar und muss ausgeglichen werden

Allgemein gilt es zu beachten:

Es ist immer zu unterscheiden zwischen Erfüllung der Kursbindung und Erfüllung der Notenbindung, d.h. manche Abschlüsse sind zwingend an bestimmte Erweiterungs- und Grundkurse bzw. an (nicht defizitäre) Noten gebunden.

Jedes Hauptfach kann nur einmal zur Ausgleichsregelung herangezogen werden, d.h. man kann z.B. mit "befriedigend" in Deutsch nicht 2 x "mangelhaft" in z.B. Mathematik und Naturwissenschaften ausgleichen.

Der ESA (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9) ist Voraussetzung zur Versetzung in die Klasse 10.

Nachprüfung:

Die Nachprüfung von "ungenügenden" Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Nachprüfung ist max. in einem Fach möglich. Eine Nachprüfung ist nur zum Erwerb eines Abschlusses möglich, nicht, um eine Ausgleichsregelung zu erreichen. Es ist keine Nachprüfung nach Jahrgangsstufe 10 in den Fächern der zentralen Prüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch) möglich.

Zentrale Prüfung am Ende der Klasse 10:

Die Aufgaben bei der schriftlichen Prüfung werden auf zwei Aufgabenniveaus gestellt:

  • EESA, Gesamtschule  [G-Kurse]
  • MSA, Gesamtschule [E-Kurse]

Zusammensetzung der Endnote:

Das Verhältnis von Vornote (Ganzjahresnote in Deutsch, Englisch und Mathematik) und schriftlicher Prüfung beträgt 1:1.

Kommt es zu einer mündlichen Prüfung, so wird das Verhältnis von Vornote zu schriftlicher Prüfung zu mündlicher Prüfung 5 zu 3 zu 2 gewertet.

Vornote und mündliche Abweichungsprüfungen:

"In jedem Prüfungsfach setzt die jeweilige Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer vor den mündlichen Prüfungen die Vornote fest." (APO S1 § 30 Abs. 1 Nr. 1)

Stimmen Vornote und Prüfungsnote überein oder weichen sie um eine Note voneinander ab, setzt die Fachlehrerin/der Fachlehrer in Abstimmung mit dem/der Zweitkorrektor/in die Abschlussnote fest. Wenn die Vornote und die Note der schriftlichen Leistungsüberprüfungen um zwei Noten voneinander abweichen, kann auf Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zusätzlich eine mündliche Leistungsüberprüfung durchgeführt werden.

Bei einer Abweichung um mindestens drei Noten muss in jedem Fall eine zusätzliche mündliche Leistungsüberprüfung stattfinden. In den Fällen, in denen eine mündliche Prüfung stattfindet, setzt der Fachprüfungsausschuss durch Mehrheitsbeschluss die Abschlussnote fest.

 


Schulabschlüsse für Förderschüler mit dem Schwerpunkt "Lernen", die "zieldifferent" unterrichtet werden (das heißt, die nicht in vollem Umfang den Anforderungen der APO SI genügen müssen und daher keine Noten-, sondern Berichtszeugnisse bekommen) können ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen absolvieren.

Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10): In Ausnahmefällen kann das 10. Schulpflichtjahr in einer außerschulischen Einrichtung abgeleistet werden. Auskünfte über solche Einrichtungen erhalten Interessierte bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.